Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Kanzlei-Blog

In unserem Kanzlei-Blog informieren wir Sie über aktuelle Themen und Projekte in unserer Kanzlei.


Aktuelle Beiträge


Zurück zur Übersicht

08.12.2021

Haushaltsnahe Dienstleistungen

In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen und für Handwerkerleistungen geltend machen.
Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2021 Dienstleistungen für die Gartenpflege sowie einen Winterdienst in Anspruch genommen haben, dann können diese Aufwendungen in Höhe von 20 Prozent (max. 1.200 Euro) der anteiligen Arbeitskosten geltend gemacht werden. Der Betrag wird direkt von der ermittelten Einkommensteuer abgezogen. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen.

 MM_Haushaltsnahe_Dienstleistungen_2020 am 21_11_2021 UF_353856.pdf


Zurück zur Übersicht