Kanzlei-Blog
In unserem Kanzlei-Blog informieren wir Sie über aktuelle Themen und Projekte in unserer Kanzlei.
Aktuelle Beiträge
Zurück zur Übersicht
08.12.2021
Haushaltsnahe Dienstleistungen
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen und für Handwerkerleistungen geltend machen.
Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2021 Dienstleistungen für die Gartenpflege sowie einen Winterdienst in Anspruch genommen haben, dann können diese Aufwendungen in Höhe von 20 Prozent (max. 1.200 Euro) der anteiligen Arbeitskosten geltend gemacht werden. Der Betrag wird direkt von der ermittelten Einkommensteuer abgezogen. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Zurück zur Übersicht