Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Kanzlei-Blog

In unserem Kanzlei-Blog informieren wir Sie über aktuelle Themen und Projekte in unserer Kanzlei.


Aktuelle Beiträge


Zurück zur Übersicht

18.12.2021

Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde in Deutschland im Jahr 2017 eingeführt. Mit Wirkung zum 01.08.2021 trat eine Reform des Transparenzregisters in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion. Bisher wurde die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister bereits dann erfüllt, wenn sich die erforderlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus Eintragungen in anderen Registern wie dem Handels-, Partnerschafts- Vereins- oder Unternehmensregister ergaben. Nach der Gesetzesreform besteht eine Pflicht zur aktiven Mitteilung an das Transparenzregister. Eine Eintragung in einem anderen Register erfüllt diese Pflicht nicht mehr. Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH) oder eingetragene Personengesellschaften, für die bis zum 31.07.2021 die Mitteilungsfiktion galt, gibt es Übergangsfristen. So müssen für GmbHs die Eintragungen in das Transparenzregister bis zum 30.06.2022 und für Personengesellschaft bis 31.12.2022 durchgeführt werden.



Zurück zur Übersicht