Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Privatpersonen

Wir beraten nicht nur Unternehmen, sondern auch Sie als Privatperson. Unser Leistungsspektrum für Privatpersonen ist vielseitig und reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung und die Prüfung der Steuerbescheide, über die Einlegung von Rechtsmitteln, bis hin zur privaten Steuergestaltung. 

Einkommensteuererklärung

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für viele Menschen eine zeitintensive Tätigkeit. Sie kostet wertvolle Zeit, die auch mit der Familie oder für die eigene berufliche Tätigkeit verbracht werden könnte. Wenn Sie uns die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung anvertrauen können Sie sicher sein, dass diese sorgfältig und unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsstandes erfolgt. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Einkommensteuer jederzeit zur Verfügung. 

Wir bieten allen Mandanten die Anwendung "DATEV Meine Steuern" an. Hierdurch erfolgt die Erstellung Ihrer Steuererklärung ausschließlich digital. Sie müssen uns auch keine Belege in Papierform übergeben, sondern können dies per Scanner oder Smartphone erledigen.

Unsere Kanzlei informiert alle Mandanten zudem regelmäßig über aktuelle Entwicklungen des Einkommensteuerrechts in unseren Mandantenrundschreiben.

Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von Rechtsmitteln

Wir prüfen die im Anschluss durch das Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheide. Wenn es erforderlich ist legen wir für Sie Rechtsmittel (Einspruch bzw. Klage) gegen den Steuerbescheid ein und übernehmen die entsprechende Argumentation gegenüber dem Finanzamt. 

Steuerplanung und Gestaltung

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung Ihres Privatvermögens können erhebliche Steuerersparnisse erreicht werden. Wir beraten Sie hinsichtlich unterschiedlicher Möglichkeiten sowohl im Bereich der Ertragssteuern, als auch im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. 

Beratung bei Immobilientransaktionen

Im Bereich des Erwerbs und der Veräußerung von privaten Immobilien können erhebliche Gewinne erzielt werden. Diese Gewinne bleiben unter gewissen Voraussetzungen auch nicht mit Einkommensteuer belastet. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Voraussetzungen einer steuerfreien Immobilienveräußerung und prüfen Ihr konkretes Vorhaben.

Beratung zu Schenken und Erben

Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich mit Erbschafts- und Schenkungsteuer belastet. Unter gewissen Umständen wird zudem Einkommensteuer ausgelöst. Sie sollten deshalb vor größeren Schenkungen und im Rahmen der Planung Ihres Testaments auf uns zukommen.