Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Steuerliche Gestaltung

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen hinsichtlich steueroptimierter Gestaltungslösungen. 

Eine steuerliche Gestaltung bedeutet für uns eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung gemeinsam mit Ihnen zu entwickeln. Es geht uns darum Ihre betriebliche und private Steuerbelastung im Rahmen der durch das Gesetz zulässigen Möglichkeiten zu reduzieren. 

Die steuerliche Optimierung ist keine Möglichkeit die nur internationalen Konzernen offensteht, sondern es bestehen auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen die Chancen ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. 

Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:

Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kann durch eine vorausschauende Gestaltung innerhalb der Familie reduziert werden. So stehen Ehegatten und Kindern Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro bzw. 400.000 Euro zur Verfügung. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre voll ausgenutzt werden.

Es bestehen zudem unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen wie z.B. für Betriebsvermögen und das Familienheim. 

Auch durch den Zugewinnausgleich kann steuerfrei Vermögen zwischen Ehegatten verschoben werden, um zu einer optimalen Ausnutzung der Freibeträge zu gelangen. Der Zugewinnausgleich entsteht nicht nur im Fall der Scheidung oder der Erbschaft, sondern kann von den Ehegatten auch durch eine vertragliche Beendigung des gesetzlichen Güterstandes herbeigeführt werden. Im Rahmen einer sog. "Güterstandsschaukel" kann anschließend sofort wieder in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewechselt werden.

Verluste verrechnen

Nicht jede Investition wirft Gewinne ab. Werden jedoch mit anderen Investitionen Gewinne erzielt, dann stellt sich die Frage, ob die Verluste hiermit verrechnet werden können. Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Verlustverrechnungsbeschränkungen, die zu beachten sind. So können z.B. Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sollen Investitionen getätigt werden, die mit Verlustrisiken verbunden sind, dann ist eine steuerliche Beratung hinsichtlich der Verrechenbarkeit dieser Verluste essentiell um eine steueroptimale Gestaltung Ihrer Verhältnisse zu erzielen.

Rechtsformwahl

Bei der Planung eines unternehmerischen Engagements ist die Wahl der richtigen Rechtsform für die Investition ein wichtiger Baustein. Hierbei geht es nicht nur darum im Fall von risikobehafteten Tätigkeiten, die persönliche Haftung zu begrenzen, sondern auch die verschiedenen steuerlichen Auswirkungen gegeneinander abzuwägen. Durch die Wahl der richtigen Rechtsform können Sie die Steuerbelastung Ihrer Investition zum Teil stark reduzieren.

Umstrukturierungen

Eine rechtliche Umstrukturierung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Als Beispiel lässt sich die Erschließung neuer Geschäftsfelder oder die räumliche Expansion anführen. Aber auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile oder die Aufnahme neuer Gesellschafter erfordern in der Regel eine Anpassung der rechtlichen Verhältnisse.