Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Umwandlungen

Umwandlungsvorgänge werden für Unternehmen aus ganz verschiedenen Gründen erforderlich. Unsere Kanzlei berät und begleitetet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchführung von Umwandlungen.

Als Beispiel hierfür lässt sich anführen, dass ein Unternehmen zu Beginn seines Lebenszyklus oft in der Rechtsform einer Personengesellschaft (OHG, KG) startet. Nach stärkeren Wachstumsphasen und der Notwendigkeit größere Investitionen durchzuführen wird aus haftungsrechtlichen Gründen und auch aus steuerlicher Perspektive oft eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH attraktiver sein. Mit Hilfe des (zivilrechtlichen) Umwandlungsgesetzes und dem Umwandlungssteuergesetz kann ein Formwechsel z.B. von der Rechtsform der OHG hin zu einer GmbH durchgeführt werden.