Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation ist ein Schritt der sorgfältig überlegt und geplant werden sollte. Angesichts immer weiter steigender Grundstückswerte und der sich schnell wandelnden Wirtschaftswelt ist es vielen unserer Mandanten ein wichtiges Anliegen Ihre Vermögenswerte und Betriebe gesichert auf die nächste Generation zu übertragen und dabei die Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer möglichst zu reduzieren.
Wir beraten Sie gerne bei der Planung und Durchführung dieses wichtigen Vorhabens. Hierbei bieten wir u.a. folgende Leistungen:
- Gemeinsame Erarbeitung eines Gesamtkonzepts hinsichtlich lebzeitiger Schenkungen.
- Beratung bei der Erstellung von Testamenten
- Bewertung von Vermögensgegenstände wie Immobilien, Unternehmen
- Erstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung