Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Rechtsform, die insbesondere auch für steuerliche Gestaltungen vielseitig einsetzbar. Ein weiterer wesentlicher Vorteil dieser Rechtsform ist, dass eine Haftungsbegrenzung erreicht wird. 

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Die Beteiligung an einer KG ist entweder als persönlich haftender Gesellschafter (sog. Komplementär) oder als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) möglich. Im Fall der GmbH & Co.KG wird eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin eingesetzt. 

Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgt durch Abschluss eines notariell beurkundeten GmbH-Gesellschaftsvertrages sowie Abschluss eines KG-Gründungsvertrages ggf. unter Einbringung eines gewerblichen Einzelunternehmens.

Steuerrechtlich wird die GmbH & Co. KG grundsätzlich als Personengesellschaft besteuert. Personengesellschaften sind weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Einkünfte werden auf Ebene der Personengesellschaft ermittelt und anschließend auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung verteilt.