Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Steuerstrafrecht 

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts leitet Steuerstrafverfahren ein, wenn der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Wichtig ist, dass die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch nicht bedeutet, dass dieses Verfahren mit einer strafrechtlichen Verurteilung endet. 

Aufgrund der Komplexität dieser Verfahren an der Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht und der damit einhergehenden verfahrensrechtlichen Besonderheiten ist es für die Wahrung Ihrer Rechte wichtig sich hierbei anwaltlich vertreten zu lassen.

Wir verfügen sowohl über Expertise im Strafrecht und im Steuerrecht und können Sie deshalb umfassen in einem Steuerstrafverfahren betreuen.