Jettenberger & Partner 

Steuerrecht.Wirtschaftsrecht.

Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen können für Unternehmen eine große zeitliche und finanzielle Belastung darstellen. Wir betreuen unsere Mandanten umfassend bei Betriebsprüfungen. 

Typischerweise läuft eine Betriebsprüfung so ab, dass sich der Betriebsprüfer, nach Sichtung der internen Akten des Finanzamts, zunächst telefonisch ankündigt und einen Termin vereinbart und den Prüfungsort bestimmt.

 Anschließend wird die Prüfungsanordnung bekannt gegeben. In der Prüfungsanordnung werden die Steuerarten, der Prüfungszeitraum, Beginn der Prüfung und die vorzulegenden Unterlagen bestimmt. Der Prüfer ermittelt anschließend den Sachverhalt von Amts wegen zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen. Es besteht aber eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. 

Am Ende der Prüfung wird eine Schlussbesprechung durchgeführt, wenn noch Fragen offen sind, die zwischen Steuerpflichtigen und Prüfer tatsächlich oder rechtlich nicht geklärt werden konnten. Der Steuerpflichtige kann auf die Schlussbesprechung verzichten. Wird im Rahmen der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt, dann übersendet die Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen den Betriebsprüfungsbericht und gewährt diesem Gelegenheit zur Stellungnahme.

Anschließend wird der Betriebsprüfungsbericht vom Prüfer an die Veranlagungsstelle des Finanzamts weitergegeben. Diese erlässt sodann geänderte Steuerbescheide. Gegen diese Bescheide kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen.